1.2 Altersbedingte Einschränkungen

Erkenntnis

Eingeschränkte körperliche Fähigkeiten, z.B. das Sehvermögen (Sehschärfe, Hell-Dunkel-Anpassung, Farbsehen etc.), physiologische Fähigkeiten (z.B. Tastsinn, Muskeltonus etc.), den Gehörsinn und die Fingerfertigkeit betreffend. Auch kognitive Veränderungen schränken im Alter Wahrnehmung und Informationsaufnahme ein.

Was können die MitearbeiterInnen mitnehmen?

  • Neues Wissen mit langsamerem Tempo und vielen Wiederholungen vermitteln.
  • Geduldig und verständnisvoll sein.
  • Sitzgelegenheiten anbieten und auf ausreichend Ruhe achten.
  • Lockere, angenehme Beratungsatmosphäre schaffen (z.B. Angst nehmen; wenn angebracht, Humor einsetzen; Menschlichkeit zeigen etc.).
  • Geräte selbstständig ausprobieren lassen, für Fragen zur Verfügung stehen.
  • In den Kunden/die Kundin hineinversetzen versuchen.
  • Bei ausgedruckten Dokumenten, Einstellungs- oder Iconbeschriftungen mit bedenken, dass diese aufgrund der geringen Schriftgröße nicht gelesen werden können.
  • Ältere Person in den Mittelpunkt stellen, wenn in Begleitung von Verwandten oder anderen Personen.

Mögliche Vermittlungsmethoden

  • Video – Smartphone-Nutzung mit physischen Einschränkungen.
  • Workshop mit Age Explorer Anzug im Rahmen der Ersteinschulung